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Ausschreibung zum Wettbewerb / Preis
Name Premiere im Netz
letzte Änderung am: -
Kategorie Kurzhörspiel (Eigenproduktion, noch nicht gesendet)
erstellt am: 20. Juni 2007

Originalausschreibung und weitere Informationen, siehe:
http://www.ard.de/radio/hoerspiel-lesung/premiere-im-netz-newcomer/-/id=7968/nid=7968/did=587044/1yj9fy0/index.html

Premiere im Netz 2007
Stern am Hörspielhimmel gesucht

radio.ARD.de sucht einen neuen Stern am Hörspielhimmel. Senden Sie uns Ihr Kurzhörspiel, vielleicht werden Sie dann Sieger der Premiere im Netz 2007.
Ab sofort können Sie Ihr Stück hier [auf der Website der ARD] hochladen: http://lra.ard.de/radio/pin2007/frontend/frontend_premiere.php.

Einsendeschluss ist der 31. August 2007.

Nach dem Erfolg des Wettbewerbs "Premiere im Netz" (PiN) im letzten Jahres wird auch 2007 ein Newcomer in Sachen Hörspiel gesucht. Zugelassen wird jedes Stück, das maximal 15 Minuten lang, noch nicht von einem öffentlich-rechtlichen oder kommerziellen Radio gesendet wurde und eine echte Eigenproduktion seines Machers/seiner Macherin ist. Ob politisch hintergründig, ästhetisch schräg oder soundartlike - alles ist möglich.

Eine elfköpfige Fachjury nominiert elf Stücke, die ab dem 1. Oktober 2007 "Premiere im Netz" feiern dürfen. Das beste Stück wird mit der grünen "PiN"-Trophäe geehrt. Seine Macherin/sein Macher erhält die Chance, ein weiteres Stück in einem professionellen Hörspielstudio der ARD zu produzieren.

Im letzten Jahr war es Naomi Schenck gelungen, diesen Preis zu ergattern. Vielleicht stehen in diesem Jahr Sie mit der Trophäe in der Hand auf dem Podium der Hörspieltage? Also, nichts wie ran an die Produktion und viel Erfolg.

Die Preisstatuen:

Die ARD, die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands, vergibt einen Preis für unabhängige Hörspielproduzenten/-macher, der unter dem Titel "Premiere im Netz" firmiert.
Ausgezeichnet werden soll das beste Kurzhörspiel, das außerhalb einer Rundfunkanstalt produziert worden ist.
Die Auszeichnung wird jährlich zum Abschluss der ARD-Hörspieltage verliehen.

Im einzelnen gelten folgende Bestimmungen:

I.
Dotierung: Der Preis besteht in einer Urkunde und der Zusage einer Zweitproduktion des Gewinnerstücks oder eines weiteren Hörspielprojekts des Gewinners in einem Hörspielstudio des federführenden Veranstalters der ARD Hörspieltage (2007: SWR) sowie in der anschließenden honorarpflichtigen Sendung des Stücks in dessen Programm. Das Preiswerk wird bei den Hörspieltagen vorgeführt. Der Gewinner wird auf Kosten der ARD zum Festival eingeladen.

II.
Rechte: Der Wettbewerbsteilnehmer versichert, dass er das von ihm eingesandte Hörspiel selbst verfasst hat, es sich um keine unzulässigen Bearbeitungen der Werke oder Leistungen eines Dritten handelt und er allein zur Einräumung der für den Südwestrundfunk gem. nachstehender Ziffer IV. erforderlichen Rechte befugt ist und hierüber anderweitig weder verfügt hat noch verfügen wird.

Der Wettbewerbsteilnehmer versichert darüber hinaus, dass das von ihm eingesandte Hörspiel keine Musik von Industrietonträgern und/oder GEMA-pflichtige Titel oder Stücke von GEMA-Mitgliedern verwendet oder zitiert. Ebenso versichert der Wettbewerbsteilnehmer, dass das von ihm eingesandte Hörspiel keine urheberrechtlich geschützten Werke Dritter verwendet oder zitiert. Soweit an der Produktion Dritte mitgewirkt und für ihre Leistung Rechte an der Produktion erworben haben (z.B. Sprecher), versichert der Wettbewerbsteilnehmer, dass er die zur Einräumung gem. Ziff. IV. erforderlichen Rechte erworben hat.

Der Wettbewerbsteilnehmer stellt den Südwestrundfunk und andere etwa in Anspruch genommene Rundfunkanstalten insoweit von allen etwaigen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung frei.

Der Einreicher willigt in die Nutzung des Stücks in den Online-Medien von ARD/DLR ein. Er gestattet die kostenfreie öffentliche Vorführung bei den ARD-Hörspieltagen und räumt ARD.de ein Podcast- und Download-Recht ein.

III.
Die eingereichten Stücke werden von Dramaturginnen und Dramaturgen der Hörspielredaktionen von ARD/DLR und ggf. des Kooperationspartners des Festivals (2007: ZKM, Karlsruhe) abgehört. Nach ihrer Vorauswahl werden die besten Stücke bestimmt, maximal 11, die im Download-Angebot von ARD.de präsentiert werden. Das Honorar hierfür beträgt jeweils 100 Euro.

Die erwähnten Fachleute wählen aus diesen Hörspielen den Gewinner des Wettbewerbs, der den unter Ziff. I. genannten Preis erhält. Eine gesonderte Regelung legt das nicht öffentliche Auswahlverfahren im einzelnen fest. Die Entscheidung der Auswahlkommission ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die nicht ausgewählten Hörstücke werden nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht und vom Südwestrundfunk nicht weiter genutzt.

IV:
Über die Web-Site von radio.ARD.de ist hochzuladen (http://lra.ard.de/radio/pin2007/frontend/frontend_premiere.php):
- Ein maximal 15-minütiges Hörspiel
- Angaben zum Inhalt, zur Besetzung, zum Ort und Zeitpunkt der Produktion
- ein Manuskript oder Treatment
- die vollständige Liste der verwendeten Musik- und Wortmaterialien (Achtung: Es dürfen keine GEMA-pflichtigen Musiken verwandt werden.)
- Kurzbiographie und Werkverzeichnis des Urhebers
- ein Bild von Ihnen

Per Post einzusenden:
- Ihr Einverständnis zu den Preisstatuten (siehe pdf-Dokument)

Das eingereichte Stück darf noch nicht von einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt oder einem kommerziellen Anbieter gesendet oder veröffentlicht worden sein. Keine Produktion darf mehrfach eingereicht werden. Der Einsendeschluss für die maximal 15-minütigen Stücke ist der 31. August 2007.


Die Preisstatuten im pdf-Format
http://www.ard.de/-/id=587054/property=download/16t9l6m/index.pdf

Bitte drucken Sie diese Seite bzw. das Dokument der Preisstatuten im pdf-Format aus und senden sie unterschrieben an:

ARD.de
Am Fort Gonsenheim 139
55122 Mainz
Kennwort: Premiere im Netz

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