Originaltext der Ausschreibung und weitere Informationen (!): http://www.swr.de/swr2/hoerspiel/karl-sczuka-preis/preis/index.html
Der 1955 erstmals verliehene und nach dem Hauskomponisten der SWF-Gründerjahre benannte Karl-Sczuka-Preis wurde zunächst für Hörspielmusik vergeben und ist nach Satzungsänderungen der Jahre 1969-72 zur wichtigsten Auszeichnung für avancierte Werke der Radiokunst geworden.
Karl Sczuka (1900-1954)
Am jährlichen Wettbewerb nehmen Bewerberinnen und Bewerber aus den Bereichen Hörspiel und Medienkunst, Radioliteratur, Musik und ars acustica teil. An sie kann der mit 12.500 Euro dotierte Hauptpreis oder der 1997 gestiftetet Karl-Sczuka-Förderpreis in Höhe von 5.000 Euro vergeben werden.
Die Preisverleihung findet seit 1972 während der Donaueschinger Musiktage statt.
Zu den PreisträgerInnen gehören Juan Allende-Blin, Barry Bermange, John Cage, Hans-Ola Ericsson, Luc Ferrari, Hartmut Geerken, Ulrich Gerhardt, Stefano Giannotti, Heiner Goebbels, Pierre Henry, Patricia Jünger, Mauricio Kagel, Ferdinand Kriwet, Walter Kempowski, Alison Knowles, Ole Lützow-Holm, Friederike Mayröcker, Franz Mon, R.Murray Schafer, Richard P. Scott, Urs Widmer, Caroline Wilkins, Stephan Wunderlich, Wilhelm Zobl und Peter Zwetkoff.
Satzung
Karl-Sczuka-Preis für Hörspiel als Radiokunst
Der Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, stiftet einen Preis für Hörspiel als Radiokunst. Ausgezeichnet werden soll die beste Produktion eines Hörwerks, das in akustischen Spielformen musikalische Materialien und Strukturen benutzt.
Der Karl-Sczuka-Preis wird jährlich im Oktober durch den Intendanten des Südwestrundfunks verliehen.
Die mit dem Karl-Sczuka-Preis ausgezeichneten Werke sollen nach Möglichkeit im Rahmen der "Donaueschinger Musiktage" vorgeführt werden.
In Ergänzung des Karl-Sczuka-Preises schreibt der Südwestrundfunk einen Förderpreis aus.
Im einzelnen gelten folgende Bestimmungen:
I.
Der Karl-Sczuka-Preis beträgt 12.500,- Euro (in Worten: zwölftausendfünfhundert Euro). Er kann geteilt werden. Der Förderpreis ist mit 5.000,- Euro (in Worten: fünftausend Euro) ausgestattet.
II.
Der Karl-Sczuka-Preis wird öffentlich ausgeschrieben.
Um den Preis können sich AutorInnen, KomponistInnen, RegisseurInnen oder Realisationsteams - im Folgenden Urheber genannt - bewerben.
Die Urheber müssen ihre Produktionen in Form sendefähiger Kopien (Tonband, CD, DAT-Kassette oder Audio-Kassette) bis zum 15. Juni eines jeden Jahres beim Südwestrundfunk einreichen. Kein Werk darf mehrfach eingereicht werden. Für den Urheber kann auch der Produzent (z. B. die Rundfunkanstalt) einreichen.
Mit der Produktion sind einzureichen:
a) eine Erklärung des Urhebers, dass er sich mit diesem Werk um den Karl-Sczuka-Preis des Südwestrundfunks bewirbt, und dass die Nutzungsrechte ausschließlich bei ihm liegen;
b) anderenfalls eine Einverständniserklärung aller Mitwirkenden oder des Produzenten, sofern dieser über die Nutzungsrechte verfügt;
c) ein Manuskript oder, wo ein solches nicht vorliegt, ein Treatment (sechsfach);
d) Kurzbiographie und Werkverzeichnis des Urhebers (sechsfach);
e) Angaben über Ort und Zeitpunkt der Produktion und gegebenenfalls deren Erstsende- oder Erscheinungsdatum. Dieses darf nicht vor dem 1. Juni des Vorjahres liegen.
III.
Der Förderpreis wird alljährlich an eineN der BewerberInnen um den Karl-Sczuka-Preis vergeben.
IV.
Mit der Einreichung räumt der Einreicher dem Südwestrundfunk an seinem Werk/ seiner Produktion das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe von Tonträgern ein. Dies erfolgt zum Zweck der Bekanntmachung des Karl-Sczuka-Preises und des Förderpreises im Zusammenhang mit Festivals, insbesondere den "Donaueschinger Musiktagen", in geeigneten Mediatheken, Ausstellungen, auf Messen und bei sonstigen Werbemaßnahmen für das Rundfunkwesen. Diese Rechtseinräumung umfaßt auch die nicht-exklusive online- Nutzung auf der Homepage des Südwestrundfunks, insbesondere die online- Präsentation von Ausschnitten des Werkes/ der Produktion, um über den Wettbewerb um den Karl-Sczuka-Preis zu informieren. Zugleich erklärt der Einreicher seine Bereitschaft, die Senderechte an der Produktion zu den üblichen Bedingungen allen Rundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios zu übertragen.
V.
Über die Zuerkennung des Preises und des Förderpreises entscheidet eine unabhängige Jury. Sie besteht aus fünf Mitgliedern aus dem Kreis der Fachleute und Kritiker.Der Jury-Vorsitzende wird vom Südwestrundfunk berufen; er benennt jeweils vier weitere Mitglieder.
Die Juroren dürfen nicht Arbeitnehmer einer Rundfunkanstalt sein.
Die Jury wird bei ihrer Tätigkeit durch einen vom Intendanten bestimmten Mitarbeiter des Südwestrundfunks unterstützt; dieser ist berechtigt, an den Sitzungen der Jury teilzunehmen, hat aber kein Stimmrecht.
Die Beratung der Jury ist nicht öffentlich. Die Mitglieder sind zur Stimmabgabe verpflichtet; die Jury trifft ihre Entscheidung mit einfacher Stimmenmehrheit.
Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stuttgart, den 19. April 2002
Prof. Peter Voß, Intendant des Südwestrundfunks
Weitere Informationen: http://www.swr.de/swr2/hoerspiel/karl-sczuka-preis/preis/index.html
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