"Die Arbeitsstipendien für Berliner Übersetzerinnen entfallen ebenso wie die Aufenthaltsstipendien in Wiepersdorf und die in Amsterdam. "
(Mitteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 2.11.2006)
Ausschreibung 1999
Förderintention:
Unterstützung von literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern, um ihnen für einen gewissen Zeitraum ein konzentriertes Arbeiten an einem Übersetzungsprojekt zu ermöglichen.
Alternativ können ÜbersetzerInnen auch einen einmonatigen Arbeitsaufenthalt im Übersetzerkollegium Straelen wählen.
Zielgruppe:
Übersetzerinnen und Übersetzer mit Lebensmittelpunkt in Berlin. Die BewerberInnen müssen über genügend praktische Sprachkenntnisse verfügen sowie berufliche Erfahrungen als ÜbersetzerInnen literarischer Werke nachweisen können.
Konditionen:
Die ÜbersetzerInnen müssen einen Bewerbungsbogen ausfüllen (mit Fragen u.a. zu Lebenslauf, bisherigen Übersetzungen [ist bei der unten genannten Adresse zu erhalten]) und Arbeitsproben eines konkreten Übersetzungsprojekts (ca. 10 Seiten Übersetzung mit Originaltext) einreichen. Ein Nachweis des Übersetzungsrechts oder ein Übersetzungsvertrag ist erforderlich. Eine Fachjury entscheidet über ein bis zu dreimonatiges Stipendium in Höhe von monatlich 2.000,- DM.
Die Frist für die Antragstellung endet am 28. März 1999 (Poststempel).
(Die genauen Bedingungen, Ausschreibungstermine bzw. Abgabefristen können zwar wechseln, im Oktober sind aber die Bewerbungsmodalitäten für das folgende Jahr in der Regel festgelegt.)
Ein "Merkblatt für Übersetzerstipendien" für diese Stipendien sowie den oben genannten Bewerbungsbogen gibt es bei der Senatsverwaltung. Die Unterlagen können auch persönlich im Zimmer 4/A/3 (4. Stock) abgeholt und/oder abgegeben werden.
Adresse: Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, - IV E 12 oder IV E 13 - , Brunnenstraße 188 - 190, 10119 Berlin, fon: 030/90228-535 (Frau Drippe) oder -536 (Herr Meyer).
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© Sandra Uschtrin | Uschtrin Verlag | 19972012
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