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Ausschreibung zum Stipendium
Name Alfred-Döblin-Stipendium
letzte Änderung am: 11. September 2007
erstellt am: 8. Juli 2003

Alfred-Döblin-Stipendium 2008

Die Stiftung Alfred-Döblin-Preis vergibt Aufenthaltsstipendien im Alfred-Döblin-Haus in Wewelsfleth. Das Haus hat Günter Grass dem Land Berlin zur Förderung von Schriftstellern überlassen; die Stipendien stellt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur der Stiftung Alfred-Döblin-Preis zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel.

Mit dem Alfred-Döblin-Stipendium sollen Berliner Schriftsteller gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen.

Die Stipendien werden für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten vergeben. Jeder Stipendiat erhält ein Aufenthaltsgeld von Euro 1.100.- monatlich sowie eine Wohnung im Alfred-Döblin-Haus. Für die Dauer des Stipendiums besteht Aufenthaltspflicht in Wewelsfleth.

Über die Bewerbungen (ausgefüllter Antrag und Arbeitsproben) entscheidet eine dreiköpfige Jury. Ihr gehören je ein Vertreter der Akademie der Künste, des P.E.N.- Zentrum Bundes republik Deutschland und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur an.

Bewerbungen sind zu richten an:

Stiftung Alfred-Döblin-Preis
Aufenthaltsstipendium
c/o Akademie der Künste
Sektion Literatur
Pariser Platz 4
10117 Berlin

Die Bewerbungsfrist für Stipendien im Jahr 2008 endet am 30. September 2007 (Datum des Poststempels).

(Pressemitteilung 19. Juni 2007: http://www.adk.de/de/aktuell/pressemitteilungen/index.htm?we_objectID=23465)


Achtung: Das unten dargestellte Antragsformular und die Richtlinien sind von 2005. Ich konnte sie so auf den Internetseiten der Akademie der Künste nicht mehr finden. Möglicherweise sind sie nicht mehr aktuell. Sie sollten also nur als Anhaltspunkt dienen.
(Sandra Uschtrin, 11.09.2007):


Nur ein vollständig ausgefüllter Antrag kann bearbeitet werden. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich den Förderungszwecken.

Schicken Sie bitte den ausgefüllten Antrag an die

Akademie der Künste
Stiftung Alfred-Döblin-Preis
Aufenthaltsstipendium
Pariser Platz 4
10117 Berlin-Mitte


Antrag auf ein Alfred-Döblin-Stipendium


Vor- und Zuname:

Telefon:

Privatanschrift:

Geburtsdatum, Geburtsort:

Staatsangehörigkeit:

Familienstand:

Anzahl der Kinder:


1. Seit wann sind Sie schriftstellerisch tätig?


2 a.) Titel, Erscheinungsort und Medium (Druckmedien, Film, Hörfunk, Fernsehen,
Tonträger u.ä.) Ihrer Veröffentlichungen in den letzten drei Jahren:

2 b.) Frühere wichtige Veröffentlichungen:


3. Folgende Arbeitsproben (in Büchern, Zeitschriften, auf Tonkassetten, Manuskripten usw.) lege ich der Jury zur Kenntnisnahme vor (die Arbeitsproben werden nach der Juryentscheidung zurückgegeben):


4. Welche literarische Arbeit beabsichtigen Sie im Falle einer Förderung zu beginnen, fortzusetzen bzw. abzuschließen?


5. Welche Förderungen (Stipendien, Preise etc.) haben Sie in den letzten drei Jahren erhalten?


6. Wann und vorzugsweise in welchem Zeitraum wollen Sie im Alfred-Döblin-Haus in Wewelsfleth wohnen und arbeiten?


7. Auf welches Bank- oder Sparkassenkonto soll im Falle einer Förderung die Anweisung erfolgen?

Mit der Unterzeichnung dieses Antrages erkläre ich mich damit einverstanden, daß mein Name im Falle einer Förderung der Öffentlichkeit bekanntgegeben wird.


_____________________________
Datum, Unterschrift



Kuratorium der Stiftung Alfred-Döblin-Preis
Berlin, Juni 1997

Richtlinien für die Vergabe von Aufenthaltsstipendien im Alfred-Döblin-Haus in Wewelsfleth (Alfred-Döblin-Stipendium)

1. Ziele des Stipendiums
Die Alfred-Döblin-Stipendien sind dazu bestimmt, SchriftstellerInnen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Berlin die Möglichkeit zu geben, geplante literarische Arbeiten zu beginnen, Entwürfe zu realisieren und begonnene Arbeiten fortzusetzen bzw. zu vollenden. Die Mittel sollen die Stipendiaten in die Lage versetzen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit konzentrieren zu können. Zweck der Stipendienvergabe ist es auch, den Stipendiaten zu ermöglichen, sich mit literarischen Arbeiten am Wettbewerb um den Alfred-Döblin-Preis zu beteiligen.

2. Voraussetzungen des Stipendiums
Es sollen Schriftsteller gefördert werden, die sich be-reits durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen.

Bei der Vergabe von Stipendien dürfen bestimmte literarische Richtungen und Tendenzen nicht einseitig bevorzugt werden. Zu fördern ist auch die Zusammenarbeit von Schriftstellern mit Künstlern anderer Sparten.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Während der Dauer des Stipendiums besteht für die Stipendiaten eine Präsenzpflicht im Alfred-Döblin-Haus. Das Stipendium ist zurückzuzahlen, wenn ein Stipendiat längere Zeit (über eine Woche hinaus) ohne Zustimmung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur bzw. der Akademie der Künste abwesend ist.

3. Umfang der Förderung
In der Regel werden die Stipendien für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten und höchstens einem Jahr vergeben. Sie sind anzutreten innerhalb des Kalenderjahres, das auf die positive Entscheidung der Jury folgt. Grundsätzlich soll ein Autor nicht mehrfach hintereinander ein Stipendium erhalten. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.

(Über die Höhe der Stipendienbeträge wird nach Maßgabe der für das in Betracht kommende Haushaltsjahr nach dem Haushaltsgesetz zur Verfügung stehenden Mittel unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenshaltungskosten entschieden.)

4. Verfahren der Bewerbung
Die Jury entscheidet über die Vergabe von Stipendien.
Jeder Schriftsteller kann sich persönlich oder durch ein Mitglied der Jury jederzeit um ein Stipendium bewerben, ausgenommen die Mitglieder der Jury und deren Angehörige. Zur Bewerbung gibt das Kuratorium der Stiftung Alfred-Döblin-Preis ein Formular heraus, das der Jury ausgefüllt und unter Beifügung der Arbeitsproben einzureichen ist.

Die Mitglieder der Jury haben das Recht, Stipendiaten vorzuschlagen.

5. Zusammensetzung der Jury
Die Jury besteht aus drei Mitgliedern. Je ein Mitglied wird dem Kuratorium der Stiftung Alfred-Döblin-Preis benannt von: der Akademie der Künste, dem P.E.N.-Zentrum der Bundes-repu-blik Deutschland und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur.

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© Sandra Uschtrin | Uschtrin Verlag | 2010

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