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Ausschreibung zum Stipendium
Name Wilhelm-Lehmbruck-Stipendiums mit Stadtschreiber der Stadt Duisburg
letzte Änderung am: -
erstellt am: 29. Aapril 2004

Ausschreibung des "Wilhelm-Lehmbruck-Stipendiums mit Stadtschreiber der Stadt Duisburg" für die Zeit vom 01. Oktober 2004 bis zum 30. September 2006

Zur Erinnerung an den 1881 in Duisburg-Meiderich geborenen Bildhauer Wilhelm Lehmbruck (1881-1919) hat die Stadt Duisburg das "Wilhelm-Lehmbruck-Stipendium" seit 1976 gestiftet. Ab 2004 wird dieses Stipendium um eine/n Stadtschreiber/in erweitert.

Dieses Stipendium wird zum 12. Mal vergeben und zwar für die Zeit vom 01.10.2004 bis 30.09.2006. Es wird einem nordrhein-westfälischen und einem amerikanischen Kunstschaffenden sowie einem/r Schriftsteller/in im deutschen Sprachraum, die in der Regel noch nicht 35 Jahre alt sind und bisher noch keinen Preis von internationaler Bedeutung erhalten haben, die Möglichkeit bieten, sich in Duisburg mit einer postindustriellen Umwelt auseinander zu setzen.

Das jetzt zu vergebende "Wilhelm-Lehmbruck-Stipendium mit Stadtschreiber" soll an
- eine/n in Nordrhein-Westfalen geborene/n oder ansässige/n Kunstschaffende/n
- eine/n in den USA geborene/n Kunstschaffende/n
- an eine/n deutschsprachige/n Schriftsteller/in
vergeben werden.

Die Stadt Duisburg stellt im historischen Dreigiebelhaus (Atelierhaus) den Stipendiaten/innen kostenlos Wohnateliers zur Verfügung. Für die Dauer des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiaten/innen, ihren überwiegenden Aufenthalt in Duisburg zu nehmen.

Darüber hinaus erhalten der/die Stipendiat/in aus den USA und der/die Schriftsteller/in einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 766,94 Euro (Verheiratete 920,33 Euro).
Für die/den 3. Stipendiatin/en aus Nordrhein-Westfalen, übernimmt das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen die Zahlung des monatlichen Unterhaltszuschusses in gleicher Höhe.

Den Stipendiaten/innen ist es freigestellt, der Stadt Duisburg ein in Duisburg geschaffenes Werk als Dank zu übereignen.

Interessierte
- Künstler/innen werden gebeten, unter Vorlage von Fotos (18 x 24 cm) - keine Dias und keine Originale! - von fünf ihrer unter normalen Bedingungen zu transportierenden Werke und unter Beifügung einer kurzen Darstellung ihrer Lebensdaten und des künstlerischen Werdegangs sowie gegebenenfalls Nennung erhaltener Kunstpreise ihre Bewerbung einzureichen.
- Schriftsteller/innen werden gebeten, eine repräsentative Auswahl eigener, veröffentlichter und unveröffentlichter Texte vorzulegen, an denen thematische Schwerpunkte und formale Aspekte ihrer bisherigen Arbeit sowie mögliche Anknüpfungspunkte an die bildende Kunst erkennbar sind. Den Bewerbungsunterlagen sollen auch eine kurze Biografie, die Beschreibung aktueller Projekte und gegebenenfalls die Nennung bereits erhaltener Preise beigefügt werden.

Eine vom Rat der Stadt eingesetzte Jury bestimmt die zwei Stipendiaten der bildenden Kunst. Ebenso werden höchstens 6 Schriftsteller/innen von der vom Rat der Stadt eingesetzten Jury anhand der Leseproben gebeten, an einem Leseabend teilzunehmen. Die Jury wird dann die/den Stipendiatin/en benennen.

Die Grundsätze über die Verleihung des "Wilhelm-Lehmbruck-Stipendiums mit Stadtschreiber der Stadt Duisburg" werden auf Anfrage übersandt. Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 31.05.2004 an folgende Adressen zu senden:

- für die Künstler/innen:
Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum, Düsseldorfer Str. 51, 47051 Duisburg

- für Schriftsteller/innen:
Stadtbibliothek Duisburg, Direktion, Düsseldorfer Str. 5-7, 47049 Duisburg.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Grundsätze über die Verleihung des "Wilhelm-Lehmbruck-Stipendiums mit Stadtschreiber der Stadt Duisburg"

Zur Erinnerung an den im Jahre 1881 in Duisburg-Meiderich geborenen Bildhauer Wilhelm Lehmbruck (1881-1919) wird das "Wilhelm-Lehmbruck-Stipendium der Stadt Duisburg" gestiftet. Ab 2004 wird dieses Stipendium um eine/n Stadtschreiber/in erweitert.

Aus Verpflichtung gegenüber dem Lebenswerk Lehmbrucks will die Stadt Duisburg begabte junge Künstler/innen sowie Schriftsteller/innen fördern, indem ihnen durch kostenloses Wohnen und Arbeiten Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit einer postindustriellen Umwelt geboten werden.

I.

Das "Wilhelm-Lehmbruck-Stipendium mit Stadtschreiber" wird im Rahmen eines Wettbewerbes alle 2 Jahre an deutsche und ausländische bildende Künstler/innen sowie an eine/n deutschsprachige/n Schriftstellerin/er vergeben.

Die Entscheidung fällen zwei getrennte Preisgerichte.

An dem Wettbewerb können alle Künstler/innen sowie Schriftsteller/innen teilnehmen, die in der Regel noch nicht 35 Jahre alt sind und bisher noch keinen Preis von internationaler Bedeutung erhalten haben.

II.

Den Stipendiaten/innen wird ein Atelier mit Wohnmöglichkeit im Dreigiebelhaus kostenlos zur Verfügung gestellt, und zwar in der Regel für die Dauer von 2 Jahren, mindestens jedoch für 1 Jahr. Für die Dauer des Studiums verpflichten sich die Stipendiaten/innen, ihren überwiegenden Aufenthalt in Duisburg zu nehmen. Für die Dauer des Aufenthaltes wird monatlich ein Unterhalt gezahlt, über dessen Höhe der Rat der Stadt entscheidet. Dem Rat obliegt auch die Entscheidung, wie viele Stipendien vergeben werden.

Die Stadt ist bemüht, für Arbeitsräume in Produktionsstätten und für Material Sorge zu tragen.

III.

- Die Künstler/innen werden mit der Ausschreibung aufgefordert, von fünf ihrer Werke Fotos in der Größe 18 x 24 cm einzusenden.
- Die Schriftsteller/innen werden gebeten, eine repräsentative Auswahl eigener, veröffentlichter und unveröffentlichter Texte vorzulegen, an denen thematische Schwerpunkte und formale Aspekte ihrer bisherigen Arbeit sowie mögliche Anknüpfungspunkte an die bildende Kunst erkennbar sind.

Die Einzelheiten der Ausschreibung bestimmt jeweils der Kulturausschuss.

Das Preisgericht bestimmt anhand der eingesandten Unterlagen in einer gemeinsamen Beratung höchstens 6 Bewerber/innen, die zur Einreichung von Originalarbeiten aufgefordert bzw. zu einem Leseabend eingeladen werden. Die Preisgerichte treten sodann erneut zusammen und bestimmen die Stipendiaten/innen sowie eine Ersatzliste. Für den Fall, dass Stipendiaten/innen das Stipendium nicht ausnutzen, benennt das jeweilige Preisgericht aufgrund der Ersatzliste weitere Stipendiaten/innen.

IV.

Der Rat der Stadt benennt die Mitglieder der Preisgerichte und deren Vertreter. Sie bestehen aus 9 Mitgliedern für die beiden Kunststipendien und aus 6 Mitgliedern für das "Stadtschreiber"-Stipendium.

Die Jury für die bildenden Künstler/innen besteht aus
- 4 Kunstsachverständigen
- 1 Vertreter des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Referat Bildende Kunst
- 2 Mitgliedern des Rates der Stadt
- der Oberbürgermeisterin
und
- dem Kulturdezernenten.

Die Jury für den "Stadtschreiber" besteht aus
- 3 Literatursachverständigen
- 2 Mitgliedern des Rates der Stadt
- dem Kulturdezernenten.

Der/Die Vorsitzende ist aus dem Kreis der Fachpreisrichter zu wählen. Das Preisgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder beim Preisgericht für die Kunst-Stipendien beziehungsweise 4 Mitglieder beim Preisgericht für den "Stadtschreiber" anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Entscheidungen der Preisgerichte sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

V.

Den Kunst-Stipendiaten/innen ist es freigestellt, der Stadt Duisburg ein in Duisburg geschaffenes Werk als Dank zu übereignen. Vom "Stadtschreiber" wird erwartet, dass er literarische Texte und/oder Essays verfasst, die das Leben in Duisburg zum Thema haben.

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