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Ausschreibung zum Stipendium
Name Hans Habe Stiftung
letzte Änderung am: 20. September 2005
erstellt am: 29. April 2004

Siehe auch: http://www.hanshabe.ch (+ http://www.hanshabe.de)

Hans Habe Stiftung
Die Hans Habe Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Lachen (Schweiz). Sie wurde am 25.07.1996 auf Wunsch der im Jahre 1995 verstorbenen Licci Habe geb. Balla, der letzten Ehefrau des Schriftstellers und Journalisten Hans Habe, gegründet.

Ziel der Stiftung
Ziel der Stiftung ist es, talentierte Journalisten, Schriftsteller und Nachwuchswissenschaftler im In- und Ausland, insbesondere auch in Amerika und Israel, für besondere Leistungen finanziell zu unterstützen. In Ausnahmefällen kann auch einzelnen Institutionen finanzielle Unterstützung zukommen.

Bevorzugt werden dabei Projekte aus dem Bereich Zeitgeschichte, Politikwissenschaften, Publizistik und Literaturwissenschaften, die einen thematischen Bezug zum Leben und Werk Hans Habes aufweisen. Die Vergaben sollen im Geist von Leben und Wirken Hans Habes stehen, es soll insgesamt sein literarischer Nachlass gefördert werden. Aufgrund der limitierten Stiftungsmittel sind die einzelnen Vergaben auf maximal EUR 3 - 5'000 beschränkt.

Ausserdem fördert die Stiftung als Eigentümerin der Urheberrechte am Werk von Hans Habe deren weltweite Verwertung.

Organisation der Hans Habe-Stiftung
Der Stiftungsrat ist das einzige Organ der Hans Habe-Stiftung. Ihm obliegen alle Entscheidungen zur Vergabe von Fördergeldern. Mitglieder des Stiftungsrates sind derzeit:
a) Dr. Philipp Dobler, Präsident des Stiftungsrates
b) lic. iur. Marco Mathis, Rechtsanwalt, neues Mitglied des Stiftungsrates
Die Stiftung untersteht der Schweizerischen Stiftungsaufsicht im Departement des Innern (http://www.esv2000.admin.ch/d/), welcher jährlich über die Stiftungstätigkeit Rechenschaft abgelegt wird.

Bewerbung um Fördergelder
Jede zum Destinatärkreis gehörende Person oder Institution kann grundsätzlich um Förderung bei der Hans Habe Stiftung ansuchen. Aus dem Antrag sollten Inhalt, Umfang und Dauer des Projektes, sowie Möglichkeiten zur Publikation hervorgehen. Der Antrag muss folgende Dokumente enthalten (in zweifacher, schriftlicher Ausführung):
- Projektbeschreibung (max. 5 Seiten)
- Exposé zum Projekt (1 Seite)
- Angabe des Bezuges zum Leben und Wirken von Hans Habe
- Lebenslauf des/der Gesuchstellers/in bzw. Profil der Institution
- gegebenenfalls Publikationsliste
- gegebenenfalls Belege zur anstehenden Publikation (Verlagsverträge etc.)

Bitte beachten
Etwaig eingesandte Manuskripte und Schriftproben können nicht an die Antragsteller retourniert werden. Anträge per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Jedes Projekt darf nur einmal um Förderung ansuchen. Andere mit diesem Projekt verbundene Förderungen müssen durch den/die Antragsteller/in bekannt gegeben werden.
Die Entscheidung zur Förderung trifft allein der Stiftungsrat. Die Bearbeitung der Anträge kann einige Wochen betragen. Eine Benachrichtigung erfolgt in jedem Fall. Die Möglichkeit zur Vergabe von Fördergeldern ist limitiert; es können pro Kalenderjahr höchstens zwei bis drei Anträge positiv beschieden werden.

Adresse
Hans Habe Stiftung
Bauernhofstr. 14
CH-8853 Lachen

Förderungsanträge (nur schriftlich!) und Anfragen zur Stiftung sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Anwaltskanzlei Mathis
z.H. lic. iur. Marco Mathis
Seefeldstrasse 69
CH-8008 Zürich

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