Ausschreibung zum Stipendium
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Hessisches Literaturstipendium für Prag, Tschechien |
letzte Änderung: 11. Mai 2012-
erstellt am: 15. Juni 2011
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http://www.hessischer-literaturrat.de/stipendien/index.html
Hessisches Literaturstipendium
Das Bundesland Hessen pflegt seit vielen Jahren mit seinen europäischen Partnerregionen sowohl wirtschaftliche als auch kulturelle Kontakte. Dazu gehören die Regionen Emilia Romagna (Bologna) in Italien, Aquitaine (Bordeaux) in Frankreich und Wielkopolska (Poznan) in Polen. Darüber hinaus besteht eine lebendige Partnerschaft zum Bundesstaat Wisconsin in den U.S.A. und ein Kulturabkommen mit der Republik Litauen.
Des Weiteren wurden in den Jahren 2006 und 2007 eine Zusammenarbeit mit Rumänien und Tschechien begonnen. Rumänischer Partner ist die Stiftung für Poesie von Mircea Dinescu und in Prag das Prager Literaturhaus deutschsprachiger Autoren.
Zur Vertiefung der interkulturellen Kontakte wurde im Sommer 2005 das "Hessische Literaturstipendium" ins Leben gerufen. Es wird von drei Partnern getragen: dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Hessischen Literaturrat.
November 2012: Prag
Das Hessische Literaturstipendium für einen Aufenthalt in Prag/Tschechien wird nun zum sechsten Mal ausgeschrieben. Im November 2012 soll für vier Wochen wieder ein Autor/eine Autorin oder ÜbersetzerIn aus Hessen nach Prag kommen.
Die Unterbringung erfolgt in einer Wohnung in Prag, die das Prager Literaturhaus zur Verfügung stellt. Das Prager Literaturhaus deutschsprachiger Autoren gewährt für die Dauer des Aufenthalts ein Stipendium in Höhe von 1.000 Euro und übernimmt auch die organisatorischen Aufgaben sowie die Betreuung des Stipendiaten vor Ort.
Teilnahmebedingungen:
- Übernahme der Kosten für An- und Abreise. Es besteht die Möglichkeit, beim Hessischen Literaturrat einen Reisekostenzuschuss von bis zu 500 Euro nach Vorlage der Originalbelege zu beantragen.
- Mindestens zwei Veröffentlichungen literarischer Werke.
- Bezug zu Hessen:
Für die Bewerbung für das Hessische Literaturstipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es soll jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte z.B. sein
- hier geboren zu sein,
- hier studiert zu haben,
- hier mehrere Jahre gewohnt oder
- in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben, zum Beispiel als Autor, Übersetzerin, Lektorin oder Dramaturg oder
- sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich einer Publikation).
Erwartungen an den/die Stipendiat/in:
- Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache (falls nicht tschechische Sprachkenntnisse vorhanden sind),
- Teilnahme an Lesungen, Schreibwerkstätten und Diskussionsrunden in Schulen, Bibliotheken, Buchhandlungen u.ä. nach Absprache mit den Partnern vor Ort,
- Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien in Prag (Interviews, Berichte über das Herkunftsland Hessen),
- Verfassen eines Berichtes, einer Reportage, einer Kurzgeschichte oder Erzählung; Inhalt: Eindrücke und Erlebnisse des Aufenthaltes. Diese Schrift bleibt Eigentum des/r Autors/in. Der Hessische Literaturrat ist berechtigt, den Text im Rahmen eigener Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie).
Bewerbungsverfahren
- Die Bewerbungen werden beim Hessischen Literaturrat eingereicht.
- Die endgültige Auswahl des Stipendiaten erfolgt durch den Hessischen Literaturrat im Einvernehmen mit der einladenden Organisation in Prag.
Unterlagen
- Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
- kurzes Statement (1/2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in Prag hervorgeht
- a) die Erwartungen an das Hessische Literaturstipendium
- b) das individuelle Arbeitsvorhaben während des 4-wöchigen Aufenthalts
- Arbeitsproben (bis zu 5 Seiten)
- Angaben über die persönlichen Bedingungen für den Aufenthalt (Familienbegleitung, Kontaktwünsche, evtl. Teilnahme an einem Sprachkurs ...)
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- Nachweise für den jeweiligen Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen bzw. Arbeitgeberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer sowie Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes.
Stipendiengeld
- Die Auszahlung des Stipendiengeldes erfolgt in der Regel unter der Voraussetzung, dass der Stipendiat über den ganzen Ausschreibungszeitraum anwesend ist.
- Unterbrechungen können vereinbart werden. Sollte der Stipendiat/die Stipendiatin insgesamt länger als 7 Tage nicht anwesend sein, behält sich die einladende Organisation oder der Hessische Literaturrat im Auftrag der einladenden Organisation vor, das Stipendiatengeld anteilig zurückzufordern.
Bewerbungsunterlagen bitte an:
Hessischer Literaturrat e.V.
c/o Stefanie Gleim
Ludwigstraße 29
63263 Neu-Isenburg
Rückfragen können telefonisch erfolgen unter 0171- 5 57 99 03 (Hartmut Holzapfel, 1. Vorsitzender) oder per E-Mail an info@hessischer-literaturrat.de
Fristen
- Die Ausschreibung des Hessischen Literaturstipendiums für November 2012 in Prag beginnt am 3. Mai 2012.
- Einsendeschluss ist der 30. Juli 2012 (Poststempel).
- Die Entscheidung über die Zuerkennung eines Stipendiums fällt bis spätestens Mitte Juli 2012.
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© Sandra Uschtrin | Uschtrin Verlag | 19972012
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