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Ausschreibung zum Stipendium
Name Deutscher Literaturfonds e.V.:
Werkstipendien für AutorInnen
letzte Änderung: 31. März 2010
erstellt am: 18. Februar 1999

Achtung: Veränderte Antragsfristen und Sitzungstermine

Ab sofort (März 2010) gelten neue Antragsfristen:

Letzer Einsendetermin für Anträge ist jeweils der 30. November (für die Frühjahrssitzung, die zukünftig im Mai stattfinden wird) bzw. der 31. Mai (für die Herbstsitzung, zukünftig im November). Kriterium für den rechtzeitigen Eingang eines Antrags ist der Poststempel.


Werkstipendien für deutschsprachige Autorinnen und Autoren zur Förderung eines literarisch hochrangigen Projekts. Sach- und Kunstbücher, Biographien und Drehbücher sind von der Förderung ausgeschlossen.

Maximale Höhe: 2.000,- Euro pro Monat. Maximale Laufzeit: 1 Jahr. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich. Abgelehnte Projekte können allenfalls nach grundlegender Veränderung nochmals eingereicht werden.

Vergaberichtlinien

Das Kuratorium des Deutschen Literaturfonds e.V. hat beschlossen, bei der Vergabe von Fördermitteln wie folgt zu verfahren:

1. Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit der Antragstellerin/dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen.

2. Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die bereits ein von ihnen nicht selbst finanziertes literarisches Werk in einem deutschsprachigen Verlag veröffentlicht haben.

3. Über die Förderung entscheidet das Kuratorium oder eine von ihm zu benennende Vergabe-Kommission. Gründe für die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags können den AntragstellerInnen aus grundsätzlichen wie praktischen Erwägungen nicht mitgeteilt werden.

4. Die Förderbeträge werden der Antragstellerin/dem Antragsteller durch die Geschäftsführung nach Maßgabe des Kuratoriumsbeschlusses zur Verfügung gestellt; die Auszahlung kann entsprechend dem Ablauf der Förderung abschnittweise erfolgen. Die Abtretung von Stipendien an Dritte ist ausgeschlossen.

5. Die Verwendung der Fördermittel im Sinne des Antrags bzw. nach Maßgabe der Bewilligung ist der Geschäftsstelle nachzuweisen - bei der Autorenförderung durch Arbeitsberichte, im Falle der Vermittlungsförderung zusätzlich durch einen spezifizierten Verwendungsnachweis. Näheres hierzu wird in den Bewilligungsschreiben mitgeteilt.
Bei zweckwidriger Verwendung kann der Geschäftsführer die Auszahlung der Mittel bis zu einer erneuten Befassung unterbrechen. Über den Fortgang oder Abbruch - ggf. auch über eine Rückforderung zweckwidrig verwendeter Mittel - entscheidet das Kuratorium.

6. Anträge via e-mail werden nicht entgegengenommen.

Antragstellung

Die Antragstellung ist nicht an die Einhaltung von Formalitäten oder an die Benutzung von Formularen gebunden.
Nötig sind jedoch folgende Unterlagen:

1.
Formloser Antrag
Name, Adresse, Alter
Ausbildung, Tätigkeitsbereich
Verzeichnis der bisherigen Buch-Veröffentlichungen mit Verlagsangabe
Information über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen
Bankverbindung

2. Kostenbegründung
Im Falle der Autorenförderung: Kurze Angabe über die Dauer des beantragten Stipendiums.
Im Falle der Vermittlungsförderung:
Kostenaufstellung für das Projekt mit genauer Angabe über die Verwendung der Fördermittel. Im besonderen Falle der Förderung literarischer Zeitschriften werden Zuschüsse in der Regel nur projektbezogen (nicht also automatisch für ganze Jahrgänge) gewährt; sie sollen Autorenhonorare einschließen.

3. Projektbeschreibung/Exposé

4. Manuskriptprobe: Der Auszug aus dem Werk, für das die Förderung beantragt wird, sollte ca. 20 Seiten umfassen. Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, daß die FörderungsempfängerInnen mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Berichten des Literaturfonds einverstanden sind.

Antragsfristen

Die Vergabesitzungen des Deutschen Literaturfonds finden zweimal jährlich, in der Regel im März und im Oktober, statt. Letzter Einsendetermin für Anträge auf Förderung ist jeweils der 30. November (für die Frühjahrssitzung) bzw. der 31. Mai (für die Herbstsitzung). Kriterium für den rechtzeitigen Eingang eines Antrags ist der Poststempel.

Struktur des Deutschen Literaturfonds

Der Deutsche Literaturfonds ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein.
Die Gründungsmitglieder sind:

Geschäftsstelle:

Alexandraweg 23,64287 Darmstadt
fon: 06151 - 40930, fax: 06151 - 409333
e-mail: Deutscher.Literaturfonds@t-online.de
Internet: www.deutscher-literaturfonds.de
 

Anträge sind zu richten an: Deutscher Literaturfonds e.V., Alexandraweg 23, 64287 Darmstadt

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