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Ausschreibung zum Stipendium
Name
Arbeits- und Reisestipendien für Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Übersetzerinnen und Übersetzer in Sachsen
letzte Änderung: 4. Juli 2003
erstellt am: 15. Juni 2000

Siehe bitte auch: http://www.smwk.de/foerderung/FoerdRL.pdf (PDF-Datei, 56 KB)

Prozedere:
1. Bewerbungsunterlagen in Dresden anfordern
2. Bewerbungsunterlagen zusammenstellen
3. Bewerungsunterlagen + Antrag auf ein Stipendium bis zum 30. September 2003 in Dresden einreichen
Mit anderen Worten: Jetzt mit Schritt 1 beginnen!

Presseinformation vom letzten Jahr (2002):

Im Freistaat Sachsen wohnende freiberufliche Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie literarische Übersetzerinnen und Übersetzer werden auch im Jahr 2003 mit Arbeitsstipendien und Reisestipendien gefördert.
Ebenfalls antragsberechtigt sind Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die außerhalb Sachsens wohnen, sofern ihr literarisches Schaffen mit dem Land verbunden ist.
Bewerben können sich auch Studentinnen und Studenten des Deutschen Literaturinstituts Leipzig.
Die Arbeitsstipendien sind monatlich mit 1.100 Euro dotiert und werden als Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresstipendien gewährt.
Über die Vergabe entscheidet ein unabhängiges Literatur-Kuratorium, dem SchriftstellerInnen, ÜbersetzerInnen, LiteraturwissenschaftlerInnen und BibliothekarInnen angehören.

Bewerbungsunterlagen sind erhältlich beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Referat 2.4, Wigardstr. 17, 01097 Dresden (fon: 0351/5646240). Hier müssen auch die Anträge eingehen - bis zum 30. September 2003.


Siehe bitte auch: http://www.smwk.de/foerderung/FoerdRL.pdf (PDF-Datei, 56 KB) = Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, des Films, der Literatur, der Musik, der nichtstaatlichen Museen und der Soziokultur (Förderrichtlinie Kunst und Soziokultur – FördRL K/Sk) Vom 19.12.2001, hier besonders Seite 15-17:

IX. Stipendien

2.3 Stipendien ... können freiberuflich tätige Schriftsteller und literarische Übersetzer mit erstem Wohnsitz im Freistaat Sachsen, freiberuflich tätige Schriftsteller mit ehemaligem ersten Wohnsitz im Freistaat Sachsen, sofern das literarische Schaffen mit Sachsen verbunden geblieben ist, sowie Studenten des Deutschen Literaturinstituts Leipzig erhalten. Die Antragsteller müssen grundsätzlich mindestens durch eine Buch- oder repräsentative Textveröffentlichung in Printmedien bekannt geworden sein.

3.1 Stipendien werden als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung bewilligt. Sie werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

3.2 Arbeitsstipendien ...werden in Höhe von bis zu 1 100 EUR monatlich für die Dauer von drei, sechs oder zwölf Monaten vergeben.

3.3 Reisestipendien ... werden in Höhe von bis zu 3 000 EUR gewährt.

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